Unser Bestreben
"IUSTITIA EST CONSTATNS ET PERPETVA SUUM CUIQUE TRIBUNDI"
"Die Gerechtigkeit ist der beständige und dauerhafte Wille, jedem sein Recht zukommen zulassen."
Diesen Grundsatz verfasste Vlpianvs in seiner "Corpus Iris Civilis" (Digesten 1, 1, 10). Er wurde durch das Corpus Juris Civilis des oströmischen Kaisers Flavius Petrus Sabbatius Iustinianus (482 - 565) überliefert und ist für uns die Grundlage des beruflichen Schaffens.
Wir sind Juristen aus Leidenschaft und sehen unsere Arbeit als Berufung. Unser Antrieb ist das, was den Kern unseres heutigen Rechtsverständnisses ausmacht und was schon im Heiligen Römischen Reich Gültigkeit besaß: Das Bestreben, jedem Menschen sein Recht zukommen zu lassen.
Für unsere Mandanten bedeutet dies, dass wir sie in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen beraten. Für uns als Kanzlei bedeutet dies, dass wir jeden Fall in einem übergeordneten Kontext sehen und unsere Beratung genau auf die Bedürfnisse des Mandanten zuschneiden. Wir arbeiten fachbereichsübergreifend. So erzielen wir für unseren Mandanten die bestmögliche Lösung.